Einfache Einbindung der Arbeitszeiterfassung in Ihr Unternehmen.
Seit September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Wir setzen das gesetzeskonform, schnell und unkompliziert für Sie um.
Ein bisher stiefmütterlich behandeltes Thema wird zur Pflicht: die systematische Arbeitszeiterfassung in jedem Unternehmen. Seit Mitte September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer zu erfassen — auch im Homeoffice.
Der Grund: Wöchentliche Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten müssen dokumentarisch nachvollziehbar sein. Betroffen sind alle Unternehmen, auch solche, die bisher nach dem Vertrauensarbeitsmodell gearbeitet haben.
Die Umstellung kommt für viele unerwartet und muss sofort erfolgen. Genaue Vorgaben zur Umsetzung fehlen bislang — die Anforderungen an eine gesetzeskonforme Dokumentation stehen jedoch fest.
Das Urteil zur systematischen Arbeitszeiterfassung hat weitreichende und unmittelbare Folgen für jedes Unternehmen. Wer jetzt handelt, ist rechtlich abgesichert — und macht aus der Pflicht eine echte Arbeitserleichterung.
Richter fordern, dass die systematische Arbeitszeiterfassung drei zentrale Kriterien erfüllt:
Die erfassten Zeiten müssen jederzeit korrekt, vollständig und manipulationssicher dokumentiert sein.
Die Dokumentation erfolgt nachvollziehbar und unabhängig — ohne Spielraum für nachträgliche Anpassungen.
Arbeitnehmer und Vorgesetzte können die erfassten Zeiten einfach einsehen — über Desktop oder App.
Arbeitnehmer erfassen ihre Arbeitszeit bequem über jedes WLAN-fähige Endgerät oder den Computer.
Löhne und Überstunden werden automatisch erfasst und direkt in die vorbereitete Lohnbuchhaltung übertragen.
Die zentral gespeicherten Daten lassen sich flexibel für vielfältige Auswertungen nutzen und gestalten.
Vorgesetzte bestätigen erfasste Arbeitszeiten mit einem Klick — fehlt die Freigabe, gibt es eine Erinnerung.
Automatische Erinnerungen an Führungskräfte verhindern Lücken in der gesetzlich geforderten Dokumentation.
Zu zahlende Überstunden fließen direkt in die Buchhaltung — die Lohnabrechnung wird einfacher und schneller.
Die Arbeitszeiterfassung besteht aus mehreren Stufen und unterscheidet sich in ihrem Zweck. Die drei häufigsten Gründe sind:
Erfasste Arbeitszeiten zur Erfüllung der gesetzlichen Dokumentationspflicht.
Erfasste Arbeitszeiten als verlässliche Grundlage für Lohn- und Gehaltsabrechnungen.
Erfasste Arbeitszeiten zur projekt- und auftragsbezogenen Abrechnung gegenüber Kunden.
Mitarbeiter tragen ihre Arbeitszeit über Desktop oder App ein — von jedem WLAN-fähigen Endgerät.
Vorgesetzte geben die erfassten Zeiten mit einem Klick frei und behalten den Überblick.
Fehlt eine Freigabe, erinnert das System automatisch — so entstehen keine Dokumentationslücken.
Löhne und Überstunden werden ermittelt und fließen direkt in die vorbereitete Lohnbuchhaltung.
Ernst IT Consulting unterstützt Sie zuverlässig bei der Integration Ihrer gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung. So wird das neue Gesetz keine Herausforderung, sondern eine echte Arbeitserleichterung.
Jetzt anfragen → oder direkt anrufen: 02365 939 110Seit Mitte September 2022 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen. Hintergrund ist, dass die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie die Ruhezeiten dokumentarisch nachvollziehbar sein müssen – auch für Mitarbeiter im Homeoffice.
Grundsätzlich alle Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche. Betroffen sind auch Betriebe, die in der Vergangenheit nach dem Vertrauensarbeitszeit-Modell gearbeitet haben. Die Pflicht gilt unmittelbar und erfordert eine zeitnahe Umsetzung.
Die Rechtsprechung fordert, dass die systematische Arbeitszeiterfassung verlässlich, objektiv und zugänglich sein muss. Das bedeutet: Die erfassten Zeiten müssen korrekt und manipulationssicher dokumentiert sowie für die Berechtigten jederzeit einsehbar sein.
Die Erfassung erfolgt komfortabel über den Desktop oder eine App – von jedem WLAN-fähigen Endgerät oder Computer. Vorgesetzte bestätigen die erfassten Zeiten anschließend mit nur einem Klick. Fehlt eine Freigabe, erinnert das System automatisch daran, sodass keine Lücken in der Dokumentation entstehen.
Ja. Die Erfassungspflicht gilt unabhängig vom Arbeitsort und schließt das Homeoffice ausdrücklich mit ein. Da die Zeiten über jedes WLAN-fähige Endgerät eingetragen werden können, lässt sich die Dokumentation auch standort- und ortsunabhängig lückenlos führen.
Ja. Löhne und Überstunden werden automatisch erfasst und ermittelt. Zu zahlende Überstunden fließen direkt in die vorbereitete Lohnbuchhaltung ein. So wird die Lohnabrechnung fehlerfrei, einfacher und schneller. Die Lösung lässt sich zudem mit weiteren Tools und Softwarelösungen verbinden, sodass alle Daten übersichtlich in einem Programm zusammengefasst sind.
Die Einbindung ist schnell und unkompliziert: gesetzeskonform, mit geringen Kosten und kurzer Umsetzungszeit. Ernst IT Consulting unterstützt Sie als Fachmann im Kreis Recklinghausen zuverlässig bei der Integration – so wird das neue Gesetz keine Herausforderung, sondern eine echte Arbeitserleichterung.